3 Jahre legalisierte Genitalverstümmelung

Gemeint ist natürlich das, was im Allgemeinen unter dem Euphemismus Beschneidung bekannt ist. Es handelt sich schon alleine deshalb um einen Euphemismus, da bei der Zirkumzision nicht einfach nur ein Stück hässliche oder überflüssige Haut abgeschnitten wird. Die Vorhaut ist tatsächlich eine erogene Zone und hochsensibler Teil des Penis mit mehr als 20.000 Nervenenden. Wem das noch nicht reicht, der sollte sich im Klaren darüber sein, dass die Eichel zunehmend durch die permanente Reibung an der Kleidung desensibilisiert. Ein Vorgang, der nicht einfach aufhört, sondern im Laufe der Jahre immer weiter fortschreitet. Und das sind nur die offensichtlichsten Folgen, sofern keine Komplikationen auftreten.

Jedenfalls fand heute vor 3 Jahren die 213. Sitzung des Deutschen Bundestages statt. Abgestimmt wurde damals über den Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes. Eben jene Entscheidung, die den am 28.12.2012 in Kraft getretenen § 1631d in das Bürgerliche Gesetzbuch einfließen lies und mit 434 Ja-Stimmen (namentliche Liste) beschlossen wurde.

Rechtliche Betrachtung

Auf eine rechtliche Betrachtung meinerseits möchte ich an dieser Stelle verzichten und auf die äußerst ausführliche Erläuterung durch Dr. Jörg Scheinfeld, HRRS 2013, 268 ff hinweisen. Scheinfeld deckt in seinen Erörterungen zu den relevanten Auslegungsfragen einige grobe handwerkliche Fehler des Gesetzgebers auf.

Ebenso lesenswert ist der Aufsatz Gelungener Ausgleich zwischen Grundrechten und Staatsräson? von Sven Großmann, HRRS 2013, 515 ff. Großmann geht näher auf die ursächlichen Beweggründe des Gesetzgebers ein und legt dar warum aus Gründen der Staatsräson die Beschneidung als potentieller Straftatbestand beseitigt werden musste.

Staatsräson

Als unmittelbare Folge der unmenschlichen Verbrechen des Holocausts ergibt sich die historisch einzigartige politische und gesellschaftliche Pflicht der BRD, den Wiederaufbau des jüdischen Lebens in Deutschland in besonderem Maße zu schützen und zu fördern. Alles, was dem entgegensteht, muss durch den deutschen Staat zwingend verhindert werden. Dies steht außer Frage und bedarf an dieser Stelle sicherlich auch keiner weiteren Vertiefung.

[…]

Auch wenn der Gesetzgeber es nicht explizit benennt, ist es offensichtlich, dass es im Kern dieses Gesetzgebungsaktes um die Durchsetzung dieser bundesdeutschen Staatsräson, sowie um die Wahrung des internationalen Ansehens Deutschlands ging. Die religiös motivierte Beschneidung ist weltweit in keinem Staat untersagt. Dass gerade Deutschland die traditionelle jüdische Beschneidung vor dem erwähnten Hintergrund schlicht nicht strafrechtlich verfolgen kann, ist somit eigentlich selbsterklärend. Der damit einhergehende, enorme außenpolitische Ansehensverlust durfte und konnte vom Gesetzgeber nicht riskiert werden und musste daher verhindert werden.

Es kann an dieser Stelle somit festgehalten werden, dass nicht die zur Auflösung des Spannungsverhältnisses geführte Auseinandersetzung mit den dargestellten Interessen den Weg zu einem verfassungsrechtlich einwandfreien Ergebnis ebnete, sondern dass das bereits feststehende Ergebnis von Beginn an den Zugang zu einer (in verfassungsrechtlicher Sicht) aufrichtigen Debatte versperrte.

Großmann, HRRS 2013, 518 f
(Hervorhebung durch den Zitierenden)

Nichts­des­to­trotz handelt es sich um ein tradiertes unmenschliches Ritual das selbst unter Juden auf Kritik stößt und in der heute praktizierten Form nicht immer Teil des Judentums war.

Für das Judentum hat diesen Aspekt der Oberrabbiner Metzger in der Bundespressekonferenz anschaulich gemacht: Das Kind werde mit einem „Stempel“, einem „Siegel“ versehen, damit es sich noch im entlegensten Teil der Welt daran erinnere, dass es Jude sei. „Man kann es kaum deutlicher sagen: Es soll dem Gezeichneten schwer gemacht werden, jemals im Leben sein Judentum abzulegen“. Mit dem Hinweis auf diese Zusammenhänge wird also nicht behauptet, die Beschneidung mache das Ablegen oder einen Wechsel der Religion unmöglich; abgestellt wird nur auf diejenige Erschwerung, die der Eingriff nach den Bekundungen der religiösen Führer gerade erstrebt. – Diese Sicht findet für das Judentum eine Bestätigung darin, dass die Beschneidung anfangs viel milder durchgeführt worden ist; nur die Vorhautspitze ist abgetrennt worden. Die Rabbiner haben erst um das Jahr 150 n.Ch. eine radikalere Form verfügt, weil einige Beschnittene erfolgreiche Restitutionsversuche unternommen hatten. Dergleichen sollte unmöglich gemacht werden.

Scheinfeld, HRRS 2013, 269
(Hervorhebung durch den Zitierenden)

Dazu noch ein Zitat aus dem FAZ-Artikel:

Rabbi Ben Jaakov Ben Asher, ein Gelehrter aus dem dreizehnten Jahrhundert, warnte indes: „Wer sich nicht beschneidet, kommt nicht ins Paradies, auch wenn er die Tora studiert und gute Taten vollbringt.“ Dennoch gesteht Mazor ein: „Wer als Jude geboren wird, aber nicht beschnitten wurde, ist trotzdem ein vollwertiges Gemeindemitglied. Die Religion macht da keinen Unterschied.“ Nur beim Übertritt ist der „Brith“ obligatorisch.

Zumindest wenn man dem Gelehrten aus dem dreizehnten Jahrhundert Glauben schenken will spräche nicht das Geringste dagegen, wenn sich jüdische Männer nach erreichen der Volljährigkeit diesem Ritual unterwerfen um ihre Bindung an Gott zu bestätigen und zu festigen. Die Beschneidung selbst ist demnach nicht religionsstiftend sondern religionsbestätigend.  Freilich kann man davon ausgehen, dass die meisten Juden aus gutem Grund davon Abstand nehmen würden.

Nicht religiöse Gründe

Eine Auflistung mit den häufigsten Begründungen finden sich z.B. im Intaktivisten-Wiki oder auch bei  Robin Urban. Eine eigene Auflistung spare ich mir daher.

Fazit

Der fundamentalistische Vater, der seinen Achtjährigen beim Onanieren erwischt und ihm zur Abgewöhnung eine heftige Ohrfeige gibt, macht sich strafbar. Beschließt er stattdessen, ihn zu demselben Zweck und unter der (wahren!) Angabe ,religiöse Gründe‘ beschneiden zu lassen, ebnet ihm das neue Gesetz den Weg.

R. Merkel ebenda, S. 8; Herzberg ZIS 2012, 486 f.

Dem lässt sich kaum etwas hinzufügen und um es kurz zu machen gibt es viele gute Gründe gegen eine männliche Genitalverstümmelung und nur einen, im Angesicht der deutschen Geschichte, dafür. Und selbst diesem lässt sich mit Mut zum politischen Handeln entgegentreten. Es stände Deutschland gut zu Gesicht sich zu den unveräußerlichen Menschenrechten auch für die Schwächsten zu bekennen – trotz der zu erwartenden internationalen Proteste.

Gesundheitliche Folgen

Einen ausführlichen Einstieg und Überblick über die gesundheitlichen sowie psychischen Folgen einer Zirkumzision liefert das Pflegewiki. Wer jetzt noch die Nerven hat sollte sich auch einen Überblick über mögliche Komplikationen bis hin zum Tod machen.

Um Komplikationen hervorzurufen sind nicht zwingend solche Zustände erforderlich:

Im Mai dieses Jahres waren es mindestens 30 Tote allein in der südafrikanischen Provinz Mpumalanga. Kinder und Jugendliche, denen ihr Geschlecht zum Verhängnis wurde – das männliche. Sie starben an den Folgen ihrer Beschneidung, sind verblutet oder an einer Infektion zugrunde gegangen. Rund 30.000 Jungen werden Jahr für Jahr in Südafrika beschnitten. Nicht in Krankenhäusern, sondern an sogenannten Initiationsschulen; Einrichtungen, an denen die Beschneidung mit primitivsten Mitteln von Personen vorgenommen wird, die keine Ärzte sind. Die Beschneidung ist in vielen Gebieten Afrikas Teil eines Initiationsritus.

Bereits Dr.med. Wolfram Hartmann, 2012 Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte teilte dem für das Gesetz zusändigen Rechtsauschuss zu einer Anhörung am 26. November 2012 mit:

Diese Ergebnisse (im verlinkten PDF) sprechen für sich und widerlegen eindrucksvoll die immer wieder geäußerte Behauptung, es handele sich um einen völlig harmlosen Eingriff ohne wesentliche Komplikationen. Auch der Arztvorbehalt schützt nicht unbedingt vor Komplikationen.

Die Debatte über die rituelle Beschneidung weist fundamentalistische Züge auf. Die Befürworter der Beschneidung bagatellisieren diese Form der Körperverletzung, bei der es auch zu lebenslangen körperlichen und vor allem seelischen Verletzungen kommen kann, und werfen den Verfechtern des Kindeswohls immer wieder Antisemitismus vor.

(Hervorhebung durch den Zitierenden)

Schon in Anbetracht der gesundheitlichen Risiken ist es nicht einzusehen einem Kind einen solchen Eingriff ohne medizinische Indikation zuzumuten. So hoch man religiöse Traditionen und Staatsräson auch bewerten mag. Beim § 1631 BGB handelt es sich um ein zutiefst menschenverachtendes Machwerk politischer Akteure ohne RückradRückgrat.

6 Kommentare zu “3 Jahre legalisierte Genitalverstümmelung

  1. „Die religiös motivierte Beschneidung ist weltweit in keinem Staat untersagt.“
    Das stimmt überhaupt nicht, was der da sagt, ganz im Gegenteil. Körperverletzungen sind in jedem Land der Welt strafbar. Es wird nur nicht bestraft, weil man den Juden nix tun will, aber es müsste natürlich schwer bestraft werden.

    Like

    • Auch wenn ich wohl leider den Eindruck erweckt habe, dass nur die Beschneidung im Judentum der Grund für dieses Gesetz ist, stimmt das so nicht ganz.

      Am häufigsten werden in Deutschland Beschneidungen von muslimischen Eltern veranlasst. Daher haben Muslime und insbesondere muslimische Ärzte natürlich ein Interesse an der Legalität dieses medizinisch nicht notwendigen Eingriffs.

      Je nach islamischer Rechtsschule wird die Beschneidung allerdings nicht einheitlich als Pflicht betrachtet, sondern häufig „nur“ empfohlen. Entsprechend werden unter Muslimen Beschneidungen häufig nur aus Tradition und nicht aus religiöser Überzeugung durchgeführt.

      Es geht mir auch nicht darum antisemitischen Impulsen nachzugeben. Ich kann sehr wohl verstehen und nachvollziehen warum Beschneidungen durchgeführt werden.

      Was mich allerdings stört, ist die Verteidigung eines aktuellen Unrechts, der Beschneidung von unmündigen Jungen, durch ein vergangenes Unrecht, dem Holocaust.

      Ich habe durchaus volles Verständnis wenn sich ein erwachsener Mann unter dem Bewusstsein aller möglichen Konsequenzen unters Messer legt. Sei es für den Bund mit seinem Gott oder weil er es schöner findet.

      Like

      • Wenn nur Muslime Vorhäute abschneiden würden, wäre das überhaupt kein Thema. Da würden Ärzte und Eltern ins Gefängnis kommen, wenn sie nur auf so eine Idee kommen würden.
        Einige jüdische Vertreter werden durchaus ausfällig, wenn sie ihre Barbarei verteidigen. Wenn da einer sagt, wer Beschneidungen verbieten will, ist ein Nazi und will die Juden ausrotten, verfallen viele leider in eine Agonie aus Schuldgefühlen heraus. So kann es nicht weitergehen.

        Like

        • Das ist leider richtig, da dieser Mechanismus bei Muslimen nicht greift.

          Dr. Jörg Scheinfeld greift diesen Aspekt mit einem recht plastischen Beispiel heraus:

          Das Beschneidungsgesetz verstößt auch offensichtlich gegen Art. 3 GG. Besonders deutlich wird dies, wenn man ein schafi’itisches Elternpaar als Beispiel nimmt, das seine ungleichgeschlechtlichen Zwillingskinder beschneiden lassen will. Die Schafi’iten bilden eine Rechtsschule im Islam und beschneiden sowohl dem Knaben die Penisvorhaut als auch dem Mädchen die Klitorisvorhaut. Die beiden Eingriffe in den kindlichen Körper wiegen zumindest gleich schwer. Trotz vollständig gleicher Motivation der schafi’itischen Eltern, Erfüllung einer religiösen Pflicht, sagt das heutige einfache Recht: Die Penisvorhaut dürft ihr beschneiden, die Klitorisvorhaut nicht.

          Der am 28.09.2013 in Kraft getretene § 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien belegt eindrucksvoll, dass die religiösen Ansichten dieser Menschen keine Rolle spielen.

          Entlarvend ist auch die Einordnung des § 1631d BGB als Teil der Elterlichen Sorge sowie die Einordnung des § 226a StGB folgerichtig unter Schwere Körperverletzung.

          Gefällt 1 Person

  2. „Der fundamentalistische Vater, der seinen Achtjährigen beim Onanieren erwischt und ihm zur Abgewöhnung eine heftige Ohrfeige gibt, macht sich strafbar. Beschließt er stattdessen, ihn zu demselben Zweck und unter der (wahren!) Angabe ,religiöse Gründe‘ beschneiden zu lassen, ebnet ihm das neue Gesetz den Weg.“

    Was soll man dazu noch sagen? Mit Jungen kann man es ja machen… sind ja eh alles zukünftige Vergewaltiger…

    Also keine Empathie, keine Unterstützung und keine Schutz für sie…

    Like

    • Matze,

      was für ein unglaublich widerliches Stück Propaganda. Andererseits für die nordischen Länder wohl Standard. Wenigstens illustriert es wunderbar Connells These von „hegemonialer“ und „komplizenhafter“ Männlichkeit, und die von „Rape Culture“ und „Patriarchat“ und…

      Da mir klar war, daß der Vorwurf der Misandrie den Macher vermutlich eher noch bestärken würde, habe ich mich in den Kommentaren der Originalversion –die der englischen sind sie ja deaktiviert– auf (allerdings durchaus ernst gemeintes) Concert Trolling verlegt:

      What a sexist piece of junk. So basically you’re telling all girls that they stand a good chance of being sexually harassed, assaulted, raped and murdered in their lifetime. Unless of course they always stay around good, reformed feminist men and never stray outside this safe space, where the dangerous monsters are lurking.
      What an immensely empowering message.

      It truly reminds me of religious sects or cults that tell their members never to interact with outsiders as this will tarnish them and condemn them to eternal torture in hell: An effective control strategy to keep the followers in line and prevent them from having actual experiences with the outside world and provide the „right“ frame of mind to interpret them if they are unavoidable, so new information will not interfere with their indoctrination.

      Yes, feminism really is the most misogynistic religion in existence.

      Nicht, daß ich glauben würde, daß das einen wahren Gläubigen anficht.

      B20

      Like

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.